Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe am Standort Schule. Sie beruht auf freiwilliger Grundlage und versteht sich als Prävention vor Ort. Primär ist sie auf die Beratung, Begleitung und Förderung der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet.

Die rechtlichen Grundlagen und damit der Auftrag der Schulsozialarbeit finden sich in § 13 sowie in den §§ 11, 14 und 81 SGB VIII und im Jugendförderungsgesetz des Landes RLP in den §§ 3 und 4 JuFöG.

Schule und Schulsozialarbeit haben das gemeinsame Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen und ihnen Kompetenzen zu vermitteln, damit sie das gemeinschaftliche Leben mitgestalten und die Herausforderungen des Alltags bewältigen können.

Schüler, Lehrer und Eltern können verschiedene Angebote der Schulsozialarbeit wahrnehmen:
 
Einzelfallhilfe und Beratung
  • Allgemeine Beratung, Konfliktberatung
  • Einzelförderung (z.B. langfristige psychosoziale Begleitung von Schülerinnen und Schülern in schwierigen Lebensphasen, beim Übergang Schule- Beruf, bei Schulwechsel)
  • Krisenintervention
  • Suchtprävention
  • Stressbewältigung
 
Sozialpädagogische Klassen- und Gruppeninterventionen
  • Kontinuierliche Durchführung von den Unterrichtseinheiten „Soziales Lernen“ und Sozialtrainings
  • Klassengespräche in Problemsituationen
  • Kleingruppenarbeit
  • Themenspezifische Prävention
  • Jungen- und Mädchenarbeit
 
Kooperation mit anderen Institutionen, Netzwerkarbeit
  • Kooperation und Vernetzung mit Sozialeinrichtungen im schulischen Umfeld, Jugendförderung, Allgemeiner Sozialdienst, Beratungsstellen und Institutionen mit den Schwerpunkten Kinder- und Jugendarbeit

Kontakt:

Frau Anita Kockelmann
Dipl.-Pädagogin und Dipl.-Sozialpädagogin

Telefon: 06235-955459
E-Mail: akockelmann@gym-schiff.de
Bürozeiten: dienstags, donnerstags, freitags und nach Vereinbarung